Der Kirchengemeinderat

 
"Der Kirchengemeinderat und der Pfarrer / die Pfarrerin leiten gemein- sam die Gemeinde." - so steht es in § 16 unserer Kirchenordnung
 

Wahl des Kirchengemeinderates

Die Kirchengemeinderäte werden für die Dauer von sechs Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Tage der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und im Übrigen geschäftsfähig sind. Wählbar zum Kirchengemeinderat ist, wer am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, wahlberechtigt ist und bereit ist, das Amt anzunehmen.
 

Amtsverpflichtung

Der gewählte Kirchengemeinderat (KGR) wird im Gottesdienst in sein Amt eingeführt. Bei dieser Amtseinführung legt jedes gewählte Mitglied folgen- de Amtsverpflichtung ab:
 
„Im Aufsehen auf Jesus Christus, den alleinigen Herrn der Kirche, bin ich bereit, mein Amt als Kirchengemeinderat zu führen und dabei mitzuhel- fen, dass das Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und in den Bekenntnissen der Reformation bezeugt ist, aller Welt verkündigt wird. Ich will in meinem Teil dafür Sorge tragen, dass die Kirche in Verkündigung, Lehre und Leben auf den Grund des E- vangeliums gebaut wird, und will darauf Acht haben, dass falscher Lehre, der Unordnung und dem Ärgernis in der Kirche gewehrt wird. Ich will meinen Dienst im Gehorsam gegen Jesus Christus nach der Ordnung un- serer Landeskirche tun.“
 

Aufgaben unseres Kirchengemeinderates

Getreu ihrem Amtsversprechen sind die Kirchengemeinderäte dafür ver- antwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird. Kirchengemeinderäte und PfarrerInnen sind ver- pflichtet, bei der Erfüllung dieser Aufgaben zusammenzuwirken und der Gemeinde nach dem Maß ihrer Gaben und Kräfte zu dienen. Viele denken, in der Kirche hätten Pfarrerinnen und Pfarrer das Sagen, doch die Kirche lebt vom Teamwork. In der Praxis sind es sehr vielfältige Aufgaben die der Kirchengemeinderat oder einzelne Mitglieder in den Ausschüssen überneh- men.
Die Mitglieder des Kirchengemeinderates tragen durch die ihnen zugewie- senen Aufgaben eine hohe sachliche wie fachliche Verantwortung, unter anderem in folgenden Funktionen:
 
  • als Pfarrstellenbesetzungsgremium
  • als Leitungsgremium während einer Vakatur
  • bei der Festlegung der örtlichen Gottesdienstordnung
  • in der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Vermögens der Kirchengemeinde
  • als Arbeitgeber für Teil- und Vollzeitkräfte
  • gemeinsam mit geschäftsführendem Pfarrer und Kirchenpflegerin die Verwaltung der neun Kindergartengruppen und die Begleitung der Diakoniestation zu leiten
  • bei der Gewinnung und Begleitung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • bei der Ausführung kirchlicher Ordnungen
  • bei der Verwaltung und beim Hausrecht aller kirchlicher Räume
  • bei der Einhaltung der kirchlichen Wahlordnung
  • als Bauherr
  • und vieles andere mehr

In den letzten Jahren mussten vor allem im Baubereich viele Entscheidun- gen getroffen werden. Im Dietrich-Bonhoeffer-Haus fand der Umbau des Gartensaals statt, im Martin-Luther-Gemeindehaus wurde ein Aufzug ein- gebaut und natürlich die große Renovierung unserer Kirche 2004. Im Jahre 2005 wurde über das neue Gottesdienstbuch der Landeskirche beraten und die neue Gottesdienstordnung beschlossen und eingeführt.
Der Kirchengemeinderat ist ein Team in dem sich jede und jeder mit Ideen und Gaben einbringt.

Die Sitzungen des Kirchengemeinderates sind immer öffentlich, Gäste und ihre Anregungen sind herzlich willkommen. Die Termine der Sitzungen und die jeweiligen Tagesordnungspunkte werden in "Birkenfeld Aktuell", den Schaukästen an den Gemeindehäusern und hier bekannt gegeben.

Wer sind nun die fünfzehn Frauen und Männer aus den unterschiedlich- sten Berufen, Umfeldern und familiären Situationen und die drei Pfarrer- innen und Pfarrer welche unsere Kirchengemeinde leiten? Hier finden Sie die Mitglieder des Kirchengemeinderats.